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AGB Weinreisen

Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer und „Diel Fine Wine“ als Reiseveranstalter.

 

  1. Reiseanmeldung, Bestätigung, Reiseunterlagen

1.1 Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde Diel Fine Wine den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der ergänzenden Informationen im Prospekt und/oder im Internetkatalog und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Diel Fine Wine zustande, über die Sie Diel Fine Wine schriftlich oder per E-Mail direkt informiert.

 

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.3 Der Kunde hat Diel Fine Wine zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Sicherungsschein, Voucher) nicht innerhalb des von Diel Fine Wine angegebenen Zeitraums erhält oder wenn die Unterlagen falsche Angaben, etwa bezüglich der Daten des Kunden (z.B.Name, Anschrift, Geburtsdatum), enthalten.

 

  1. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird der Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Zahlung ca. zwei Wochen vor Reisebeginn zugesandt.

 

  1. Leistungen


Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage des Veranstalters und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf der Homepage enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
 Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich Diel Fine Wine gem. § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

  1. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir sind verpflichtet, Sie über die Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls werden wir eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. 
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. 
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
Sie sollten diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, nicht in Anspruch genommene Leistung


5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer zu erklären. 

 

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Diel Fine Wine eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Diel Fine Wine gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. Diel Fine Wine kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises kann orientiert am Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt verlangt werden:

- 25% bei Rücktritt bis acht Wochen vor Reisebeginn

- 40% bei Rücktritt zwischen acht und vier Wochen vor Reisebeginn

- 60% bei Rücktritt zwischen vier und zwei Wochen vor Reisebeginn

- 80% bei Rücktritt zwischen zwei Wochen und drei Tagen vor Reisebeginn

- 100% bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt.

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Diel Fine Wine.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

5.3 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, jeweils innerhalb der gebuchten Saison) besteht nicht.

 

5.4 Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die Diel Fine Wine ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

 

  1. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl


Wir können vor Antritt der Reise vom Reisevertrag bis zu drei Wochen vor Reiseantritt zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

 

  1. Kündigung des Reiseveranstalters wegen vertragswidrigen Verhalten des Reisenden

Diel Fine Wine kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Kunde sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 651j BGB und § 651e Abs. 3 S.1 und 2 Abs.4 S.1 BGB. Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

  1. Gewährleistung


Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

 

  1. Beschränkung der Haftung


Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


a) soweit, ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder


b) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 

Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt, bei Personenschäden bis 76.000 € je Teilnehmer und Reise.
Dem Teilnehmer wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

  1. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. 
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung


Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 
Diese Bestimmungen entsprechen den durch den Deutschen Reisebüroverband e.V. empfohlenen Allgemeinen Reisebürobedingungen. 
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung vom 21.04.1994.

 

  1. Gerichtsstand


Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

 

Reiseveranstalter:

Diel Fine Wine

Inhaber: Victor Diel

Am Karpfenteich 11

22339 Hamburg

 

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